Kurztitel

Zivilstandesurkunden - Mitteilung (Norwegen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1925,

Inkrafttretensdatum

06.12.1924

Langtitel

Notenwechsel zwischen dem Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten der Republik Österreich und dem königlich norwegischen Gesandten vom 6. Dezember 1924, betreffend den Abschluß eines Übereinkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Mitteilung der ihre Staatsangehörigen betreffenden Zivilstandesurkunden.

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1925,

Ratifikationstext

Das im vorstehenden Notenwechsel zum Ausdruck gelangende Regierungsübereinkommen ist am 6. Dezember 1924 in Kraft getreten und wird hiemit kundgemacht.

Präambel/Promulgationsklausel

Herr Gesandter!

Der Unterzeichnete beehrt sich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung beim nachstehenden Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Norwegen ihre Zustimmung erteilt hat:

Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Norwegen über die gegenseitige Mitteilung der ihre Staatsangehörigen betreffenden Zivilstandesurkunden.

Die Regierung der Republik Österreich und die königlich norwegische Regierung haben, von dem Wunsche geleitet, im Verhältnis zueinander die gegenseitige Mitteilung der ihre Staatsangehörigen betreffenden Zivilstandesurkunden zu sichern, sich mit nachstehenden Abmachungen einverstanden erklärt: