Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern - Änderung (Spanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 709 aus 1995,
Vertrag - Spanien
Paragraph 0
01.11.1995
24.02.1995
39/03 Doppelbesteuerung
PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 20. DEZEMBER 1966 IN WIEN UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SPANIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 709 aus 1995, (NR: GP römisch XIX RV 21 AB 299 S. 46. BR: AB 5061 S. 603.)
Deutsch, Englisch, Spanisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. September 1995 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Punkt 5 mit 1. November 1995 in Kraft.
DIE Republik Österreich und das Königreich Spanien, VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Protokoll zur Abänderung des am 20. Dezember 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen *) (im folgenden als „Abkommen” bezeichnet) zu schließen,
HABEN folgendes vereinbart:
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e-rk, DBA
25.09.2017
10004997
NOR11005050
N3199551371J