Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern - Änderung (Niederlande)
Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1991,
Vertrag - Niederlande
Paragraph 0
28.12.1990
18.12.1989
39/03 Doppelbesteuerung
PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE AM 1. SEPTEMBER 1970 IN WIEN UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN SAMT SCHLUSSPROTOKOLL
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1991, (NR: GP römisch XVII RV 1194 AB 1253 S. 140 BR: AB 3857 S. 529.)
Deutsch, Niederländisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Dezember 1990 ausgetauscht; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 5, Absatz 2, mit selben Tag in Kraft getreten.
der Bundespräsident der Republik Österreich,
und
Ihre Majestät die Königin der Niederlande
VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Protokoll zur Abänderung des zwischen dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlußprotokoll *) (im folgenden „Abkommen” genannt) abzuschließen, haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Titel und Namen der Bevollmächtigten werden nicht wiedergegeben)
die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:)
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1971,
e-rk
13.09.2019
10004681
NOR11004730
N3199110401L