Kurztitel

Amtshilfe in Zollangelegenheiten (Frankreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1982,

Typ

Vertrag - Frankreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1982

Unterzeichnungsdatum

29.02.1980

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE IN ZOLLANGELEGENHEITEN

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1982, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 577 aus 1982, (DFB) (NR: GP römisch XV RV 332 AB 448 S. 45. BR: S. 401.)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 15, Absatz eins, vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, am 1. August 1982 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik

IN DER ERWÄGUNG, daß es wichtig ist, die genaue Erhebung der Zölle und der anderen anläßlich der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erhobenen Abgaben sicherzustellen,

IN DER ERWÄGUNG, daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften den wirtschaftlichen, fiskalischen und sozialen Interessen ihrer Länder sowie den berechtigten Interessen des Handels schaden, und daß ihre Bekämpfung durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gemacht werden kann,

UNTER BEDACHTNAHME auf die Empfehlung vom 5. Dezember 1953 des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens über die gegenseitige Amtshilfe,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2019

Gesetzesnummer

10004360

Dokumentnummer

NOR11004396

alte Dokumentnummer

N3198213509T