Kurztitel

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Slowenien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 547 aus 1983,

Inkrafttretensdatum

01.11.1993

Beachte

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Langtitel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 547 aus 1983, (NR: GP römisch XV RV 1109 AB 1434 S. 146. BR: AB 2663 S. 432.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993, (NR: GP römisch XVIII RV 734 AB 1055 S. 118. BR: AB 4535 S. 570)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1983 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 36, Absatz eins, am 1. Jänner 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

das Präsidium der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,

von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart: