Kurztitel

Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 236 aus 1980,

Typ

Vertrag - Frankreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

22.06.1980

Unterzeichnungsdatum

27.02.1979

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Langtitel

ZUSATZABKOMMEN über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 236 aus 1980, (NR: GP römisch XV RV 65 AB 149 S. 13. BR: AB 2055 S. 390.)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1980 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, am 22. Juni 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Französischen Republik, vom Wunsch geleitet, die Rechtshilfe zwischen ihren beiden Staaten zu verbessern und ihre rechtliche Zusammenarbeit zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen.

Sie haben zu Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form anerkannten Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben.

Anmerkung

Das Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen wurde unter Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957, kundgemacht.

Schlagworte

e-rk3

Rechtshilfe

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2023

Gesetzesnummer

10002495

Dokumentnummer

NOR11002518

alte Dokumentnummer

N2198014491R