Kurztitel
Bund - Oberösterreich Nationalpark Kalkalpen
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 51/1997
Inkrafttretensdatum
10.05.1997
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen samt Anlagen
StF: BGBl. I Nr. 51/1997 (NR: GP XX RV 568 AB 636 S. 68. BR: AB 5417 S. 624.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG samt Anlagen wird verfassungsmäßig genehmigt.
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. IX mit 10. Mai 1997 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, - im folgenden Vertragsparteien genannt -, geleitet von dem Wunsch, jene ökologisch besonders wertvollen Gebiete der Oberösterreichischen Kalkalpen von nationaler und internationaler Bedeutung zu erhalten, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen.