Kurztitel

Amtssitz - Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung (UNO)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 31 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 846 aus 1995,

Inkrafttretensdatum

02.10.1995

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Fortführung des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 31 aus 1982,

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 846 aus 1995,

Ratifikationstext

Das vorstehende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel römisch IX am 21. September 1981 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Vereinten Nationen

Unter Bezugnahme auf die Entschließung 1406 (XLVI) vom 5. Juni 1969 des Wirtschafts- und Sozialrates, die eine Empfehlung der Internationalen Konferenz Europäischer Sozialminister, die im September 1968 in New York abgehalten wurde, unterstützte und den Generalsekretär der Vereinten Nationen zu Konsultationen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten über die Errichtung eines regionalen Forschungs- und Ausbildungszentrums für soziale Wohlfahrt einlud,

sowie unter Bezugnahme darauf, daß die Konferenz der Europäischen Sozialminister, die im August 1972 in Den Haag abgehalten wurde, „anerkannte, daß die Entwicklung von Forschung und Weiterbildung auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt eine der dringendsten Prioritäten europäischer Zusammenarbeit darstellt“,

unter Hinweis auf die diesbezüglichen Entschließungen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für europäische Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt, die im Feber 1973 in Bern abgehalten wurde,

ferner unter Hinweis auf das positive Ergebnis der Beratungen mit den Regierungen, die der Generalsekretär über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt geführt hat,

unter Bezugnahme darauf, daß das am 7. Dezember 1978 unterzeichnete Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über den Fortbestand des Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt am 31. Dezember 1980 ausgelaufen ist;

sind übereingekommen, daß das Europäische Zentrum für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt im Einklang mit den folgenden Bestimmungen fortgeführt werden soll: