Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts (Europäische Patentorganisation)
Bundesgesetzblatt Nr. 672 aus 1990,
01.01.1991
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION ÜBER DEN SITZ DER DIENSTSTELLE WIEN DES EUROPÄISCHEN PATENTAMTS
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 672 aus 1990, (NR: GP römisch XVII RV 1313 römisch VV S. 151. BR: AB 3974 S. 533.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, mit 1. Jänner 1991 in Kraft.
Die Republik Österreich
und
die Europäische Patentorganisation
GESTÜTZT auf das Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente *),
GESTÜTZT auf das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation,
GESTÜTZT auf Artikel 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über die Übernahme der Internationalen Patentdokumentationszentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung (INPADOC) in das Europäische Patentamt **), sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 351 aus 1979,
**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 671 aus 1990,