Kurztitel

Gemeinsamer Amtssitz UNO-City - UNO, IAEO

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1981,

Typ

Vertrag - UNO, IAEO

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1981

Unterzeichnungsdatum

19.01.1981

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH, DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION ÜBER DEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION GEMEINSAMEN AMTSSITZBEREICH IM INTERNATIONALEN ZENTRUM WIEN

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1981, (NR: GP römisch XV RV 612 AB 707 S. 73. BR: S. 411.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 420 aus 1986,

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. römisch IV des vorstehenden Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 1981 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

In Anbetracht des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung vom 13. April 1967 (im folgenden „das UNIDO-Amtssitzabkommen“ genannt);

In Anbetracht des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation vom 11. Dezember 1957 (im folgenden „das IAEO-Amtssitzabkommen“ genannt);

In der Erwägung, daß die Bundesregierung der Republik Österreich (im folgenden „die Regierung“ genannt), den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation (im folgenden „die Organisationen“ genannt), die gemeinschaftliche Benützung des Grundstückes, der Gebäude und Einrichtungen in dem Bereich (im folgenden „der gemeinsame Bereich“ genannt), der in dem Abkommen zwischen der Regierung, den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den gemeinsamen Amtssitzbereich vom 28. September 1979 umschrieben wird, angeboten hat und die Organisationen dieses Angebot angenommen haben;

Sind die Republik Österreich und die Organisationen wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021

Gesetzesnummer

10000711

Dokumentnummer

NOR11000713

alte Dokumentnummer

N1198110331G