UNO-City – Gemeinsamer Postdienst UNO, IAEO
Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1980,
Vertrag – UNO, IAEO
Paragraph 0
24.08.1979
28.06.1979
19/20 Amtssitzabkommen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Postdienste im Internationalen Zentrum Wien für die Vereinten Nationen und die Internationale Atomenergie-Organisation
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1980, (NR: GP römisch XV RV 343 AB 364 S. 41. BR: S. 400.)
Bundesgesetzblatt Nr. 418 aus 1986, (NR: GP römisch XVI RV 862 AB 974 S. 144. BR: AB 3139 S. 477.)
Bundesgesetzblatt Nr. 419 aus 1986, (NR: GP römisch XVI RV 863 AB 975 S. 144. BR: AB 3140 S. 477.)
Deutsch, Englisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Abgabe der in dem in Artikel 8 Absatz eins, vereinbarten Notenwechsel vorgesehenen gesonderten Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist am 24. August 1979 in Kraft getreten.
IN ANBETRACHT dessen, daß die Vereinten Nationen bestrebt sind, den Bekanntheitsgrad ihrer Zielsetzungen und ihrer Arbeit durch möglichst weitgehende Verwendung ihrer eigenen Briefmarken zu erhöhen;
IN ANBETRACHT des Wunsches der österreichischen Bundesregierung, diese Bestrebungen zu fördern;
IN ANBETRACHT der vom Vollzugsrat des Weltpostvereins erteilten Zustimmung zur Ausgabe von Briefmarken der Vereinten Nationen zu Nennwerten in österreichischer Währung, sind
die Republik Österreich einerseits und
die Vereinten Nationen andererseits wie folgt übereingekommen:
e-rk3
10.02.2021
10000683
NOR11000685
N1198013880P