Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1979,
Vertrag – IAEO
Paragraph 0
01.10.1979
20.09.1979
19/20 Amtssitzabkommen
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1979,
Deutsch, Englisch
In Anbetracht des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation (im folgenden „die Organisation“ genannt) über den Amtssitz der Organisation vom 11. Dezember 1957 *) (im folgenden „das Amtssitzabkommen“ genannt);
In der Erwägung, daß die Bundesregierung der Republik Österreich (im folgenden „die Regierung“ genannt) der Organisation die Benützung des Grundstückes, der Gebäude und der Einrichtungen innerhalb des Internationalen Zentrums Wien als ständigen Amtssitz in Übereinstimmung mit den in den Statuten der Organisation niedergelegten Zielen und Aufgaben der Organisation angeboten und daß die Organisation dieses Angebot angenommen hat;
In der Erkenntnis, daß gemäß Abschnitt 3 des Amtssitzabkommens der Amtssitzbereich im zwischen der Regierung und der Organisation abzuschließenden Zusatzabkommen näher zu umschreiben ist;
sind die Regierung und die Organisation wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 1958, und 413/1971
e-rk3
Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1971,
16.03.2023
10000657
NOR11000659
N1197916635S