Kurztitel

Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1979,

Typ

Vertrag – IAEO

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1979

Unterzeichnungsdatum

20.09.1979

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Langtitel

Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1979,

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

In Anbetracht des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation (im folgenden „die Organisation“ genannt) über den Amtssitz der Organisation vom 11. Dezember 1957 *) (im folgenden „das Amtssitzabkommen“ genannt);

In der Erwägung, daß die Bundesregierung der Republik Österreich (im folgenden „die Regierung“ genannt) der Organisation die Benützung des Grundstückes, der Gebäude und der Einrichtungen innerhalb des Internationalen Zentrums Wien als ständigen Amtssitz in Übereinstimmung mit den in den Statuten der Organisation niedergelegten Zielen und Aufgaben der Organisation angeboten und daß die Organisation dieses Angebot angenommen hat;

In der Erkenntnis, daß gemäß Abschnitt 3 des Amtssitzabkommens der Amtssitzbereich im zwischen der Regierung und der Organisation abzuschließenden Zusatzabkommen näher zu umschreiben ist;

sind die Regierung und die Organisation wie folgt übereingekommen:

______________________

*) Kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 1958, und 413/1971

Schlagworte

e-rk3

Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1971,

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2023

Gesetzesnummer

10000657

Dokumentnummer

NOR11000659

alte Dokumentnummer

N1197916635S