Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 1958,
Vertrag – IAEO
Paragraph 0
01.03.1958
11.12.1957
19/20 Amtssitzabkommen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation.
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 1958, (NR: GP römisch VIII RV 376 AB 391 S. 52. BR: S. 130.)
Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1971, (NR: GP römisch XII RV 152 AB 340 S. 36. BR: S. 300.)
Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
Nachdem das am 11. Dezember 1957 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Unterricht, vom Bundesminister für soziale Verwaltung, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 15. Feber 1958.
Das Abkommen ist nach Durchführung des gemäß Artikel römisch XX Abschnitt 52 Unterabschnitt a vorgesehenen Notenaustausches am 1. März 1958 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und
die Internationale Atomenergie-Organisation
haben, in dem Wunsche, ein Abkommen über die Errichtung des Sitzes der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien oder in der Umgebung von Wien sowie über die Regelung der sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen zu schließen, zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Die Namen und Titel der Bevollmächtigten werden nicht wiedergegeben)
die wie folgt übereingekommen sind:
Erfassungsstichtag: 1.1.1988
e-rk3
06.07.2023
10000318
NOR11000319
N1195815154S