Kurztitel

Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1922,

Inkrafttretensdatum

14.02.1922

Langtitel

Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Regierungen der Russischen Sozialistischen Förderativen Sowjet-Republik und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik.

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1922,

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen ist am 14. Februar 1922 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch

Johann Schober,

die Regierung der Russischen Sozialistischen Förderativen

Sowjet-Republik, vertreten durchMiecislaw Bronski-Warfzawski

und die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik, vertreten durch

Michail Lewizkij

von dem Wunsche geleitet, dem Frieden zwischen Österreich und Rußland sowie der Ukraine zu dienen, und in gegenseitigem Wohlwollen das Gedeihen der beiderseitigen Völker zu fördern, schließen das folgende Abkommen: