Gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht, daß das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Verbringung von Waren im Kleinen Grenzverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1968,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 235 aus 1987,) im Verhältnis zu Slowenien mit Ablauf des 14. Jänner 1993 nicht weiter anzuwenden ist.

Vranitzky