(Übersetzung) REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN Zl.: 29.643/2-I/5/89 Wien, am 15. März 1989 Sehr geehrter Herr Minister! Ich beehre mich, auf das ABKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 623 aus 1974,, das in Genf am 20. Dezember 1973 abgeschlossen wurde, auf das Protokoll betreffend die Verlängerung des Abkommens vom 31. Juli 1986 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 476 aus 1987,, und die Vereinbarung zwischen Österreich und Ägypten vom 7. November 1986 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 72 aus 1987, Bezug zu nehmen. Da die oben erwähnte Vereinbarung zwischen unseren beiden Ländern am 31. Dezember 1988 ausläuft, bin ich erfreut, Sie davon in Kenntnis zu setzen, daß Österreich nicht um die Verlängerung des bestehenden Beschränkungsabkommens ersuchen wird. Österreich schlägt daher die folgende Vorgangsweise für die Textilposition Baumwollgarne vor: 1. Die üblichen Exportlizenzen, welche die jeweils gültige österreichische Zolltarifbezeichnung beinhalten, werden für die Position Baumwollgarne weiterhin ausgestellt. Die Vorlage einer Kopie dieser Exportlizenzen wird seitens der österreichischen Behörden für das oben angeführte Produkt vom Importeur verlangt. 2. Eine Exportlizenz soll ein halbes Jahr vom Ausstelldatum an gültig sein.

Ziffer 3 Beide Vertragspartner stimmen überein, auf Ersuchen jeder der beiden Vertragsteile jederzeit zu einem im diplomatischen Wege zu vereinbarenden Termin in Konsultationen einzutreten. Ist dieser Vorschlag für Ägypten annehmbar, werden diese Note und Ihre Bestätigungsnote im Namen Ägyptens eine Vereinbarung zwischen Österreich und Ägypten darstellen. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Mag. Josef Mayer e. h. Ministerialrat H. R. Samir Abdel Galil Bevollmächtigter Minister Handelsabteilung Botschaft der Arabischen Republik Ägypten Geweygasse 1/1/4 1190 Wien Botschaft der Arabischen Republik Ägypten — Handelsabteilung Wien, am 15. März 1989 Sehr geehrter Herr Ministerialrat! Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note, Zl.: 29.643/2-I/5/89, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen: „Ich beehre mich, ... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der österreichischen Note) . . . Österreich und Ägypten darstellen." Ich bestätige hiermit, daß der Inhalt Ihrer Note für die ägyptische Regierung annehmbar ist und daß der Austausch der gegenständlichen Note mit Ihrer Note gleichen Datums ein Abkommen zwischen unseren beiden Ländern begründet. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Mag. Mayer, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Samir Abdel Galil m. p. Bevollmächtigter Minister Handelsabteilung Ägyptische Botschaft H.R. Mag. Josef Mayer Ministerialrat Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

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