Nachdem die sich aus den nachstehenden Noten ergebende Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Ausdehnung des Amtssitzabkommens auf Beamte anderer Internationaler Organisationen, die der Internationalen Atomenergie- Organisation auf Zeit zugeteilt sind, die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Vereinbarung für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen: (Übersetzung) INTERNATIONALE ATOMENERGIEORGANISATION, WIEN Wien, am 20. Dezember 1964 Herr Bundesminister! Artikel römisch eins, Abschnitt 1, Litera o,) des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie- Organisation bestimmt wie folgt: „Unter dem Begriff ,Angestellte der IAEO' (sind zu verstehen) der Generaldirektor und alle Angehörigen des Personals der IAEO mit Ausnahme des an Ort und Stelle aufgenommenen und nach Stundenlohn bezahlten Personals." Angesichts der zunehmenden Koordinierung von Politik und Programmen zwischen den zuständigen Organisationen des Gefüges der Vereinten

Nationen und der daraus resultierenden Notwendigkeit, in einzelnen Fällen Angehörige der Sekretariate der Vereinten Nationen und der Spezialorganisationen dem Stab der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit zuzuteilen, um diese Koordinierung zu erleichtern, beehre ich mich, namens der Internationalen Atomenergie- Organisation vorzuschlagen, daß der Begriff „Angehörige des Personals der IAEO" so aufgefaßt werden soll, daß er Mitglieder der Sekretariate der Vereinten Nationen und der Spezialorganisationen einschließt, die dem Stab der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit durch Vereinbarung zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und den betreffenden Organisationen zugeteilt sind. Ich beehre mich weiters vorzuschlagen, daß der Dienstgrad solcher Mitglieder der Sekretariate dieser Organisationen als dem entsprechenden Grad im Stab der Internationalen Atomenergie- Organisation gleichwertig angesehen werden soll. Falls die Republik Österreich diesem Vorschlag zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre bestätigende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie- Organisation darstellen, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt. Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Sigvard Eklund m. p. Generaldirektor An den Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich, Ballhausplatz 2, Wien römisch eins. (Übersetzung) DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Wien, am 1. März 1965 Herr Generaldirektor! Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 20. Dezember 1964 zu bestätigen, welches wie folgt lautet: „Artikel römisch eins, Abschnitt 1, Litera o,) des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie- Organisation bestimmt wie folgt:

„Unter dem Begriff ,Angestellte der IAEO' (sind zu verstehen) der Generaldirektor und alle Angehörigen des Personals der IAEO mit Ausnahme des an Ort und Stelle aufgenommenen und nach Stundenlohn bezahlten Personals." Angesichts der zunehmenden Koordinierung von Politik und Programmen zwischen den zuständigen Organisationen des Gefüges der Vereinten Nationen und der daraus resultierenden Notwendigkeit, in einzelnen Fällen Angehörige der Sekretariate der Vereinten Nationen und der Spezialorganisationen dem Stab der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit zuzuteilen, um diese Koordinierung zu erleichtern, beehre ich mich, namens der Internationalen Atomenergie- Organisation vorzuschlagen, daß der Begriff „Angehörige des Personals der IAEO" so aufgefaßt werden soll, daß er Mitglieder der Sekretariate der Vereinten Nationen und der Spezialorganisationen einschließt, die dem Stab der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit durch Vereinbarung zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und den betreffenden Organisationen zugeteilt sind. Ich beehre mich weiters vorzuschlagen, daß der Dienstgrad solcher Mitglieder der Sekretariate dieser Organisationen als dem entsprechenden Grad im Stab der Internationalen Atomenergie- Organisation gleichwertig angesehen werden soll. Falls die Republik Österreich diesem Vorschlag zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre bestätigende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie- Organisation darstellen, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt." Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Republik Österreich dem vorstehenden Vorschlag zustimmt und Ihr Schreiben sowie diese Antwort als Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie- Organisation betrachtet. Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Kreisky m. p. An den Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation, Kärntner Ring 11—13, Wien römisch eins.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Unterricht, vom Bundesminister für soziale Verwaltung, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 25. Feber 1965. Der Bundespräsident: Schärf Der Bundeskanzler: Klaus Der Bundesminister für Inneres: Czettel Der Bundesminister für Justiz: Broda Der Bundesminister für Unterricht: Piffl Der Bundesminister für soziale Verwaltung: Proksch Der Bundesminister für Finanzen: Schmitz Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft: Schleinzer Der Bundesminister für Handel und Wiederaufbau: Bock Der Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft: Probst Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten: Kreisky Die vorliegende Vereinbarung ist am 1. März 1965 in Kraft getreten.

Klaus