BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 8. Juni 2018

Teil II

115. Verordnung:

Änderung der Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

115. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 – LA-V 2013), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 509 aus 2012,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 2016,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph 6, Absatz eins b, wird folgender Absatz eins c, eingefügt:

  1. Absatz eins cDie Benützungsvergütung für die Jahre 2018 und 2019 richtet sich nach den in der Anlage enthaltenen Beträgen. Im Übrigen gilt Absatz eins a, sinngemäß.“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 6, Absatz 2 und Absatz 4, wird die Formulierung „ab 2018“ durch „künftig“ ersetzt. In Absatz 4, wird das Datum „15. Februar 2015“ durch das Datum „15. Februar 2019“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 6, Absatz 5, lautet:

  1. Absatz 5Die haushaltsleitenden Organe haben Änderungen in den Nutzungsverhältnissen der Burghauptmannschaft Österreich unverzüglich bekannt zu geben.“

Novellierungsanordnung 4, Dem Paragraph 9, wird folgender Absatz 5, angefügt:

  1. Absatz 5Paragraph 6, Absatz eins c,, 2, 4 und 5 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2018, treten am Tag nach Kundmachung in Kraft.“

Novellierungsanordnung 5, Die bisherige Anlage wird durch die folgende Anlage ersetzt:

„Anlage

zur Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

Benützungsvergütungen für Objekte der Burghauptmannschaft Österreich

Je Kalenderjahr gemäß LA-V 2013 zu entrichtende Benützungsvergütungen

 

Beträge in Mio €

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

0,689

UG 04: Verwaltungsgerichtshof

0,693

UG 05: Volksanwaltschaft

0,251

UG 10: Bundeskanzleramt

4,894

UG 11: Inneres

0,733

UG 12: Äußeres

0,138

UG 13: Justiz und Reformen

0,813

UG 15: Finanzverwaltung

1,877

UG 21: Soziales und Konsumentenschutz

1,318

UG 30: Bildung

0,501

UG 31: Wissenschaft und Forschung

0,071

UG 40: Wirtschaft

3,072

UG 42: Landwirtschaft, Natur und Tourismus

3,318

Summe (= Einzahlungen in UG 40)

18,369

Löger