BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 24. Jänner 2018

Teil III

2. Kundmachung:

Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

2. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2016,, tritt gemäß dessen Artikel 5, Absatz 2, für die Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) nach Abgabe der entsprechenden Mitteilung am 19. Dezember 2017 mit 17. Februar 2018 in Kraft.

Kurz