BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 13. Juli 2018

Teil III

115. kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

115. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Kanada am 13. Juni 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2013,) hinterlegt und dabei eine Erklärung1 gemäß Art. römisch II.2 abgegeben.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Russische Föderation2 am 30. April 2014 eine Erklärung1 nach Art. römisch IX.2 des Übereinkommens abgegeben.

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 165].

2  Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2007,.