BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 26. Februar 2014

Teil III

41. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde

(NR: GP römisch XXIV RV 2362 AB 2522 S. 216. BR: AB 9094 S. 823.)

41.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen1 abgeändert wurde

[Österreichische Eröffnungsnote in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Singapurische Antwortnote in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Singapurische Antwortnote in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurden am 18. Dezember 2013 bzw. 6. Februar 2014 abgegeben; das Abkommen tritt daher mit 1. Mai 2014 in Kraft.

Faymann

1  Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 248 aus 2002, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2010,.