BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 13. September 2013

Teil III

250. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme

250. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen gegen Geiselnahme Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1986,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2008,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Irak

26. August 2013

Katar1

11. September 2012

Niue

22. Juni 2009

Singapur1

22. Oktober 2010

St. Lucia1

17. Oktober 2012

Faymann

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil römisch III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER römisch XVIII.5].