BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 28. Jänner 2013

Teil III

23. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

23. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat China am 16. Jänner 2013 seine gemäß Artikel 96, abgegebene Erklärung1 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2012,) zurückgezogen; die Erklärung gemäß Artikel 95, bleibt weiterhin aufrecht.

Faymann

1  Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,.