Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 22. November 2012 |
Teil I |
101. Bundesgesetz: | Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2011 |
(NR: GP römisch XXIV AB 1976 S. 179.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2011 wird die Genehmigung erteilt.
Fischer
Faymann