BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 17. Juni 2011 |
Teil III |
98. Abkommen zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) über die Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik |
98. Abkommen zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) über die Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in russischer Sprache siehe Anlagen]
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 19. Mai 2011 in Kraft getreten. |
Faymann