Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 4. Dezember 2009 |
Teil I |
118. Bundesgesetz: | Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008 |
| (NR: GP römisch XXIV AB 428 S. 46.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2008 wird die Genehmigung erteilt.
Fischer
Faymann