BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 4. Dezember 2009

Teil I

118. Bundesgesetz:

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008

(NR: GP römisch XXIV AB 428 S. 46.)

118. Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008

Der Nationalrat hat beschlossen:

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2008 wird die Genehmigung erteilt.

Fischer

Faymann