Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 12. März 2009 |
Teil II |
67. Kundmachung: | Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 Litera , des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Faymann