BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 12. März 2009

Teil II

64. Kundmachung:

Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

64. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 Litera , des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Faymann