BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 10. März 2009

Teil II

63. Kundmachung:

Aufhebung des § 6 Abs. 2 dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durch den Verfassungsgerichtshof

63. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Aufhebung des § 6 Abs. 2 dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und des § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 4/2008, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2008, römisch fünf 436/08-8, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zugestellt am 10. Februar 2009, zu Recht erkannt:

„§ 6 Absatz 2, dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in der Fassung des Beschlusses des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 22. September 2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Sondernummer I/2003, werden als gesetzwidrig aufgehoben.“

Mitterlehner