Anlage 5 (zu Paragraph 5, Absatz 3,)

Probenbegleitschein - Begleitdaten

(Mindestanforderungen)

  1. Ziffer eins
    Name des Probenehmers
  2. Ziffer 2
    Ort, Datum und Stunde der Probenahme
  3. Ziffer 3
    Probenahmestelle
  4. Ziffer 4
    Witterungsverhältnisse zur Zeit der Probenahme (wie wolkenlos, heiter, bewölkt, stark bewölkt, leichter Regen, starker Regen, nebelig, schwül, extrem schwül, schwach windig, mittel windig, stürmisch, wobei Mehrfachangaben zulässig sind)
  5. Ziffer 5
    Wetter am Vortag (wie sonnig, bewölkt, Niederschlag, Gewitter, lebhaft windig)
  6. Ziffer 6
    Wetterperiode vorher (wie extreme Hitze, Unwetter, sehr kühl)
  7. Ziffer 7
    Wellengang (wie keiner, gering, mittel, hoch)
  8. Ziffer 8
    Trübe (wie klar, leicht getrübt, stark getrübt, verursacht durch Algenblüte, Wellenschlag, Witterung, sonstiges)
  9. Ziffer 9
    Wassertemperatur [°C]
  10. Ziffer 10
    Lufttemperatur [°C]
  11. Ziffer 11
    Wasserstand (hoch, mittel, niedrig)
  12. Ziffer 12
    Besucheranzahl (zur Zeit der Probenahme und wo möglich am Vortag), gegebenenfalls Auskunft an der Kassa einholen bzw. schätzen
  13. Ziffer 13
    Auffälligkeiten (wie kein Badebetrieb, Kot/Erde im Wasser, Sedimentaufwirbelungen, Wasservögel, Schnecken, Algen, starke Algenblüte, sonstige Wasserpflanzen, Einleitung von Verunreinigungen, Messgerät defekt)
Im Sinne einer besseren Beurteilungsmöglichkeit durch die für die Überwachung zuständige Behörde sind die angeführten Angaben der Probenbegleitscheine in die jeweiligen Beurteilungen (Prüfberichte) aufzunehmen oder ist eine Ausfertigung des Probenbegleitscheines dem jeweiligen Prüfbericht anzuschließen.