Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 28. Juli 2009 |
Teil II |
246. Verordnung: | Änderung der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen |
Auf Grund des § 49 Abs. 7 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 52/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:
Die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. römisch II Nr. 409/2002, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, § 1 Z 1 wird aufgehoben.
Novellierungsanordnung 2, Im § 2 entfällt der Klammerausdruck „(Wettkämpfen)“.
Novellierungsanordnung 3, Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
Hundstorfer