BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 28. Juli 2009

Teil II

246. Verordnung:

Änderung der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen

246. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen geändert wird

Auf Grund des § 49 Abs. 7 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 52/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:

Die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. römisch II Nr. 409/2002, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, § 1 Z 1 wird aufgehoben.

Novellierungsanordnung 2, Im § 2 entfällt der Klammerausdruck „(Wettkämpfen)“.

Novellierungsanordnung 3, Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

  1. Absatz 2§ 1 Z 1 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2009 außer Kraft; § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. römisch II Nr. 246/2009 tritt mit 1. August 2009 in Kraft.“

Hundstorfer