Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 1. Juli 2009 |
Teil II |
207. Verordnung: | Änderung der Pflanzenschutzverordnung |
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3 sowie 38 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, Bundesgesetzblatt 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 87/2005, wird – hinsichtlich des § 16 Abs. 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:
Die Pflanzenschutzverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. römisch II Nr. 112/2009, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In § 4a Abs. 4 wird die Wortfolge „an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH“ durch die Wortfolge „im Bundesamt für Ernährungssicherheit“ und die Wortfolge „im Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft“ durch die Wortfolge „im Bundesamt für Wald“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In § 16 Abs. 7 wird der Halbsatz „der verbleibende Anteil von 20 % ist eine Einnahme des Bundes“ durch den Halbsatz „der verbleibende Anteil von 20 % ist eine Einnahme des Bundesamtes für Ernährungssicherheit “ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Dem § 19 wird folgender Abs. 19 angefügt:
Berlakovich