Werden die Gesamtgehalte der Spalte römisch eins in Tabelle 1 eingehalten, so ist ein pH-Wert von 6,5 bis 12 zulässig. In diesem Fall beträgt bei einem pH-Wert zwischen 11 und 12 der Grenzwert für die elektrische Leitfähigkeit 250 mS/m.“
Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 24. Juni 2009 |
Teil II |
185. Verordnung: | Änderung der Deponieverordnung 2008 |
Auf Grund der §§ 4, 23 Abs. 1 und 3 und 65 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. römisch eins Nr. 102, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 54/2008, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet:
Die Deponieverordnung 2008, BGBl. römisch II Nr. 39, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Anhang 1 Tabelle 2 wird beim Grenzwert für den pH-Wert folgende Fußnote 5) eingefügt:
Novellierungsanordnung 2, Der bisherige Text des § 49 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
Berlakovich