BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 8. September 2009

Teil III

98. Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

98.

Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Durch Beschlüsse der Versammlung der Madrider Union im Rahmen der Verwaltungskörperkonferenz (Governing Bodies) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Jahr 2008 wurde die Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen (Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 1997,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2008,) wie folgt geändert:

[Änderungen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Faymann