Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 31. Juli 2009 |
Teil III |
82. Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union |
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. römisch III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 9 Absatz eins, am 1. September 2008 in Kraft getreten.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 312 vom 30.11.2007 S. 33, veröffentlicht.
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Europa-Mittelmeer-Abkommen, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.
Faymann
1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005,.