BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 18. Juni 2009

Teil III

70. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Kirgisischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

70. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Kirgisischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in kirgisischer Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in russischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11, mit 25. Mai 2009 in Kraft getreten.

Faymann