BUNDESGESETZBLATT

      

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

      

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 9. August 2005

Teil I

      

81. Bundesverfassungsgesetz:

Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

        

                                             (NR: GP XXII RV 832 AB 1029 S. 115. BR: AB 7342 S. 724.)

             

81. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

      

Der Nationalrat hat beschlossen:

      

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 54/2005, wird wie folgt geändert:

      

1. Art. 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:

      

        „(3) Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

      

2. In Art. 151 Abs. 31 wird der Ausdruck „Abs. Z 9“ durch den Ausdruck „Abs. 1 Z 9“ ersetzt.

      

3. Art. 151 wird folgender Abs. 33 angefügt:

      

        „(33) In der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 81/2005 treten in Kraft:

                      

1.

Art. 151 Abs. 31 mit Ablauf des 30. Dezember 2004;

2.

Art. 8 Abs. 3 mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieses Bundesverfassungsgesetzes.“

      

Fischer

      

Schüssel