Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 28. Juni 2004 |
Teil III |
72. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M155 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Gasen als Versandstücke in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern |
Die Multilaterale Vereinbarung M155 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Gasen als Versandstücke in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2004,) wurde vom Vereinigten Königreich am 12. Mai 2004 und von Tschechien am 14. Mai 2004 unterzeichnet.
Schüssel