Erläuterungen

Mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2015, wurde eine weitgehende Vereinheitlichung der abschließenden Prüfungen an Schulen gemäß dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG) einerseits und an solchen gemäß dem Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV) andererseits geschaffen.

Hauptanliegen war die Einführung der neuen, im Bereich des Schulunterrichtsgesetzes bereits umgesetzten Reifeprüfungsbestimmungen auch an den vom Geltungsbereich des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV) umfassten Schulen.

Die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen der abschließenden Prüfungen an höheren Schulen mit Haupttermin 2015/16 (Herbsttermin 2016, Wintertermin 2017) wurden mit Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 2016, kundgemacht, ausgenommen der Prüfungstermine jener Schulen, die vom Geltungsbereich des SchUG-BKV umfasst sind.

Mit dieser Verordnung werden nun die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen der abschließenden Prüfungen für alle Schulen (SchUG, SchUG-BKV) festgelegt:

  1. Ziffer eins
    Allgemein bildende höhere Schulen einschließlich deren Sonderformen, das sind gemäß Paragraph 37, Schulorganisationsgesetz (SchOG) insbesondere
    1. Litera a
      das Aufbau(real)gymnasium sowie deren Berufstätigenformen und
    2. Litera b
      das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige;
  2. Ziffer 2
    berufsbildende höhere Schulen einschließlich deren Sonderformen, das sind gemäß Paragraphen 73,, 75 und 77 (SchOG)
    1. Litera a
      Aufbaulehrgänge sowie deren Beufstätigenformen,
    2. Litera b
      Kollegs sowie deren Berufstätigenformen und
    3. Litera c
      die als Schulen für Berufstätige geführten Langformen sowie
  3. Ziffer 3
    Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik einschließlich deren Sonderformen, das sind gemäß Paragraphen 95 und 103 (SchOG) insbesondere
    1. Litera a
      Lehrgänge für Sonderkindergartenpädagogik einschließlich deren Berufstätigenformen,
    2. Litera b
      Lehrgänge zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern einschließlich deren Berufstätigenformen und
    3. Litera c
      Kollegs einschließlich deren Berufstätigenformen.

Diese Termine gelten darüber hinaus auch für die Berufsreifeprüfungen und Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung entsprechen. Dabei handelt es sich um den Haupttermin im Schuljahr 2016/17 und 2017/18 sowie die jeweils nachfolgenden Herbst- und Wintertermine.