Erläuterungen Allgemeiner Teil: Hauptgesichtspunkte des Lehrplanentwurfes

Durch die gesetzliche Festlegung, dass mit der Vollendung des 16. Lebensjahres österreichische Jugendliche in Österreich auf allen Ebenen sowie Jugendliche mit EU-Bürgerschaft auf EU- und Gemeindeebene wahlberechtigt sind, hat die Bundesregierung in ihrem laufenden Regierungsprogramm festgelegt, dass Politische Bildung als Pflichtmodule ab der 6. Schulstufe im Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ zu verankern ist.

Module

Ausgehend von der grundsätzlichen Überlegung im Regierungsprogramm, Module zu verankern, wurde der vorliegende Lehrplanentwurf generell modulartig konzeptioniert, jedoch ohne damit eine Semestrierung ableiten zu können, da eine solche derzeit nicht beabsichtigt ist. Das Konzept sieht folgende Module pro Schulstufe vor:

Mit diesem Modulkonzept kann einerseits die Absicht der Bundesregierung, Pflichtmodule ab der 6. Schulstufe zu verankern, umgesetzt werden, andererseits kann damit ein Gesamtkonzept umgesetzt werden, das das bloße Beibehalten des bisherigen Lehrplanes und seiner Lehrstoffverteilung und ein unlogisches Einfügen von Modulen der Politischen Bildung vermeidet.

Basiskonzepte

Ein wesentliches neues Element der Lehrstoffverteilung ist, neben notwendigen chronologischen Aspekten, die konsequente Orientierung an Basiskonzepten, als an grundsätzlichen, wissenschaftsbasierten Konzeptüberlegungen, die sowohl im Historischen als auch im Politischen als leitend bezeichnet werden können.

Folgende Basiskonzepte sind zu beachten, die (a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), (b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie (c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung). Basiskonzepte helfen dabei den Lehrenden bei der Gestaltung des Unterrichts und lassen die Lernenden Zusammenhänge besser verstehen, indem sie in unterschiedlichen Fallbeispielen auf gleiche oder zumindest ähnliche konzeptionelle Strukturen treffen. Die einzelnen Konzepte gilt es miteinander zu verknüpfen.

Lernende verfügen bereits über individuelle Vorstellungen zu Basiskonzepten. Diese müssen aufgegriffen und im Unterricht weiterentwickelt bzw. ausdifferenziert werden.

Historische und politische Kompetenzen

Eng verwoben mit einem Lernen mit Konzepten ist der im Unterricht anzustrebende Erwerb von historischen und politischen Kompetenzen, wobei folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen sind:

Historische Kompetenzen

Historische Fragekompetenz

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind in Geschichtsdarstellungen vorhandene Fragestellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und selbst zu formulieren.

Historische Methodenkompetenz

Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau von Vorstellungen und Erzählungen über die Vergangenheit (Re-Konstruktion) sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher, Computerspielen) sind zu fördern (Re-Konstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können.

Historische Sachkompetenz

Der Unterricht ist zudem so zu gestalten, dass fachspezifische Konzepte und Begriffe angewandt, reflektiert und weiterentwickelt werden. Dabei gilt es an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung im Sinn eines Lernens mit Konzepten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Historische Orientierungskompetenz

Historisches Lernen soll – insbesondere unter Berücksichtigung der didaktischen Prinzipien des Gegenwarts- und Zukunftsbezugs sowie der Multiperspektivität – zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der historisch-politischen und politischen Bildung sind zu berücksichtigen.

Politische Kompetenzen

Politische Urteilskompetenz

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, sachlich begründeten und auf den oben beschriebenen Werten (Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule) orientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren.

Politische Handlungskompetenz

Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu reflektieren und zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele (zB Planspiele) und im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Einrichtungen der Schuldemokratie, zu vermitteln.

Politikbezogene Methodenkompetenz

Politische Bildung soll dazu befähigen, Informationen über Politik zu reflektieren und Erscheinungsformen des Politischen (zB in Diskussionen, in Zeitungen, in TV-Sendungen, in Blogs) zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig werden Verfahren und Methoden vermittelt, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl).

Politische Sachkompetenz

Politische Bildung muss es den Lernenden ermöglichen, politische Konzepte anzuwenden, zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Dabei gilt es an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung im Sinn eines Lernens mit Konzepten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Lehrstoffverteilung – Konkretisierung

In konsequenter Verfolgung dieses Gesamtkonzeptes wurde der modularen Lehrstoffverteilung durchwegs die Nennung der angesprochenen Basiskonzepte und anzubahnenden Kompetenzen vorangestellt, sodass für die Lehrkräfte dieser enge Zusammenhang ersichtlich und nachvollziehbar wird. Sohin intendieren die Formulierungen der Lehrstoffverteilung selbst die Orientierung an den Basiskonzepten und die Anbahnung von den angesprochenen Kompetenzen nur in engem Zusammenspiel mit der beabsichtigten Wissensvermittlung – und umgekehrt. Die jeweiligen Module sind als gebündelte Themenbereiche ausgewiesen, ermöglichen jedoch jederzeit das Anknüpfen an anderen Modulen der gleichen Schulstufe.

Historische und politische Einsichten

Die Orientierung an didaktischen Prinzipien und der Kompetenzorientierung sowie das Lernen mit Konzepten ermöglicht die Entwicklung folgender historischer und politischer Einsichten:

Zielsetzung

Mit diesem Lehrplanentwurf soll bereits ab der 6. Schulstufe ein Zugang zu historischer, historisch-politischer und daran anknüpfender Politischer Bildung eröffnet werden, der es Schülerinnen und Schüler ermöglicht, durch diesen Kompetenzgewinn bewusster und (selbst-)reflektierter in ihrer Lebenswelt und in einer demokratischen Gesellschaft teilzuhaben und politische Entscheidungen zu treffen.

Besonderer Teil: Zu Artikel 1 (Änderung des NMS-Umsetzungspaketes): Zu Ziffer eins, (Artikel römisch eins Paragraph 2, Absatz 3,):

Der neue Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung soll mit der 2. Klasse beginnend ab dem Schuljahr 2016/17 aufsteigend in Kraft treten.

Zu Ziffer 2, (Anlage 1, Sechster Teil, Abschnitt A):

Hier wird der Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung im Sechsten Teil verankert. Auf die Ausführungen im allgemeinen Teil der Erläuterungen wird verwiesen.

Zu Artikel 2 (Änderung der VO, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden): Zu Ziffer eins, (Artikel römisch eins Paragraph 5, Absatz 26,):

Der neue Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung soll mit der 2. Klasse beginnend ab dem Schuljahr 2016/17 aufsteigend in Kraft treten.

Zu Ziffer 2, (Anlage C 1 Ziffer 7,):

Hier wird der Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung verankert. Auf die Ausführungen im allgemeinen Teil der Erläuterungen wird verwiesen.

Zu Artikel 3 (Änderung der VO über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen): Zu Ziffer eins, (Artikel römisch drei Paragraph 2, Absatz 19,):

Der neue Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung soll mit der 2. Klasse beginnend ab dem Schuljahr 2016/17 aufsteigend in Kraft treten.

Zu Ziffer 2, (Anlage A, Sechster Teil Ziffer eins,):

Hier wird der Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung im Sechsten Teil verankert. Auf die Ausführungen im allgemeinen Teil der Erläuterungen wird verwiesen.