Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)
Typ
Vertrag - Schweiz
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
22.05.1876
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
07.12.1875
Index
19/09 Niederlassungsverträge
Titel
Staatsvertrag zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Schweiz vom 7. December 1875, wegen Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern, gleichmäßiger Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen in dem Gebiete des anderen vertragenden Theiles, gegenseitiger unentgeltlicher Verpflegung der mittellosen erkrankten oder verunglückten Staatsangehörigen und gegenseitiger kostenfreien Mittheilung von amtlichen Auszügen aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Registern.
StF:
RGBl. Nr. 70/1876
Sonstige Textteile
Der vorstehende Staatsvertrag wird nach erfolgter Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes hiemit kundgemacht.
Wien, am 20. Mai 1876.
Ratifikationstext
Abgeschlossen zu Bern am 7. December 1875, von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät ratificirt zu Wien am 7. April 1876, worüber die Auswechslung der beiderseitigen Ratificationen am 22. April 1876 in Bern erfolgt ist.
Präambel/Promulgationsklausel
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich ec. und Apostolischer König von Ungarn einerseits und die Schweizerische Eidgenossenschaft anderseits, haben für gut befunden, einen Vertrag, giltig für die österreichisch-ungarische Monarchie einerseits und für die Schweiz anderseits, zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern, gleichmäßiger Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen in dem Gebiete des anderen vertragenden Theiles; gegenseitige unentgeltliche Verpflegung der mittellosen erkrankten oder verunglückten Staatsangehörigen und gegenseitige kostenfreie Mittheilung von amtlichen Auszügen aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Registern, abzuschließen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
welche nach Auswechslung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen beiderseitigen Vollmachten, über nachstehende Artikel übereingekommen sind:
Anmerkung
1. Weiteranwendung gemäß Art. 1 des Vertrages vom 25. Mai 1925,
BGBl. Nr. 55/1926.
2. Siehe weiters das Abkommen,
BGBl. Nr. 204/1951.
3. Erfassungsstichtag: 1.1.1987
Schlagworte
e-rk,
Teil, Mitteilung, Ratifikation, Geburts-Register, Trauungs-Register
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Gesetzesnummer
10000008
Dokumentnummer
NOR11000008
Alte Dokumentnummer
N1187616602S