Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2001/16/0429

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2001/16/0429

Entscheidungsdatum

21.03.2002

Index

32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Der Grunderwerbsteuer unterliegt nicht die Beurkundung des Kaufvertrages über eine Liegenschaft, sondern das mit der Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand zustande gekommene Rechtsgeschäft selbst. Dass das Rechtsgeschäft jedenfalls (erst) im Zeitpunkt seiner Beurkundung zustande gekommen ist, kann nicht von vornherein angenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160429.X04

Im RIS seit

06.08.2002

Dokumentnummer

JWR_2001160429_20020321X04

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