Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen Urkundenwesen Rechtsauskunft (Slowakei)
Typ
Vertrag - Slowakei
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
10.11.1961
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik`` bzw. ,,slowakisch`` treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik``, ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik``, ,,CSSR``, ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik`` oder ,,CSFR`` bzw. ,,tschechoslowakisch``. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (
BGBl. Nr. 1046/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein ,,Beachte`` befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Titel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über wechselseitigen rechtlichen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen, über Urkundenwesen und über Erteilung von Rechtsauskünften.
StF:
BGBl. Nr. 309/1962 (NR: GP IX
RV 689 AB 747 S. 102. BR:
S. 192.)
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Sonstige Textteile
Nachdem der am 10. November 1961 in Prag unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über wechselseitigen rechtlichen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen, über Urkundenwesen und über Erteilung von Rechtsauskünften samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag samt Schlußprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien am 11. August 1962
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 31. Oktober 1962 ausgetauscht worden; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Artikel 30 Absatz 1 am 30. Dezember 1962 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sind übereingekommen, einen Vertrag über wechselseitigen rechtlichen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen, über Urkundenwesen und über Erteilung von Rechtsauskünften abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Gesetzesnummer
10002027
Dokumentnummer
NOR11002050
Alte Dokumentnummer
N2196214212A