Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 99/15/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/15/0053

Entscheidungsdatum

26.02.2004

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Im Fall der Uneinbringlichkeit darf einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren, andererseits hat der Schuldner den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu korrigieren. Das Gesetz erläutert nicht, wann das Entgelt uneinbringlich geworden ist. Ob und wann Uneinbringlichkeit anzunehmen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden, wobei auf ertragsteuerliche Grundsätze zurückgegriffen werden kann (Hinweis E 12. Mai 1986, 85/15/0338). Bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners wird jedenfalls von der Uneinbringlichkeit auszugehen sein (Hinweis Kranich/Siegl/Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Rz 64 zu Paragraph 16 ;, Ruppe, UStG 19942, Tz 77 zu Paragraph 16,).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999150053.X01

Im RIS seit

07.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2018

Dokumentnummer

JWR_1999150053_20040226X01

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