Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Indonesien) § 0

Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Indonesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 220/1981

Typ

Vertrag - Indonesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1981

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.10.1980

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 220/1981

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, am 1. Juni 1981 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indonesien,

in Anerkennung der zwischen den beiden Ländern bestehenden traditionellen Bande als Grundlage einer engeren und wirksamen Zusammenarbeit,

vom Wunsche getragen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu vertiefen und

unter Berücksichtigung des beiderseitigen Nutzens, der einer engeren technischen Zusammenarbeit zwischen ihnen entspringen würde;

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000723

Dokumentnummer

NOR11000725

Alte Dokumentnummer

N1198119132S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/220/P0/NOR11000725

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