Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Wohnungseigentumsgesetz 2002 § 15

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wohnungseigentumsgesetz 2002Nächster Suchbegriff

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 70/2002

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 15

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Außerkrafttretensdatum

30.09.2006

Abkürzung

Vorheriger SuchbegriffWEG 2002

Index

20/05 Wohn- und Mietrecht

Text

Eigentümerpartnerschaft von Ehegatten bei Nichtigerklärung,

Aufhebung oder Scheidung der Ehe

Paragraph 15, Einigen sich im Fall der Nichtigerklärung, Aufhebung oder Scheidung der Ehe die bisherigen Ehegatten nicht über die Aufhebung ihrer Eigentümerpartnerschaft, so steht dem Begehren eines von ihnen auf Aufhebung der Partnerschaft (Paragraph 830, ABGB) nach Ablauf eines Jahres seit dem Eintritt der Rechtskraft der Auflösung der Ehe der Einwand der Unzeit oder des Nachteils nicht entgegen.

Gesetzesnummer

20001921

Dokumentnummer

NOR40029899

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2002/70/P15/NOR40029899

Navigation im Suchergebnis