Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien) § 0

Kurztitel

Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 2/1976

Typ

Vertrag - Bolivien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.01.1976

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.03.1972

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Errichtung und Führung einer Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) in Bolivien
StF: BGBl. Nr. 2/1976 (NR: GP XIII RV 1209 AB 1366 S. 120. BR: AB 1252 S. 336.)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. November 1975 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel römisch XIII Absatz 2 des Abkommens und Artikel römisch zehn Absatz 2 des Zusatzabkommens am 11. Jänner 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Republik Bolivien, vom Wunsche geleitet, auf dem Gebiet der technischen und beruflichen Ausbildung zusammenzuarbeiten, haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000596

Dokumentnummer

NOR11000598

Alte Dokumentnummer

N1197614573P

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/2/P0/NOR11000598

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