PRÄAMBEL
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Südafrika (nachstehend hierin gemeinsam als die „Vertragsparteien“ und einzeln als die „Vertragspartei“ bezeichnet);
Im BESTREBEN die guten Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika zu konsolidieren und zu entwickeln;
in dem WUNSCHE, Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in den jeweiligen Ländern zu fördern;
im BEWUSSTSEIN der Wichtigkeit der Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung;
unter BERÜCKSICHTIGUNG der Ziele und Grundsätze internationaler Vereinbarungen, deren Parteien sie sind, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen zur Verbrechensbekämpfung;
HABEN Folgendes VEREINBART: