Die Republik Österreich
und
die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
vom Wunsche geleitet, die Grenze zwischen den beiden Staaten auch in Hinkunft deutlich erkennbar zu erhalten und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln, sind übereingekommen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu schließen.
Zu ihren Bevollmächtigten haben ernannt:
der Bundespräsident der Republik Österreich
Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich,
der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Herrn Dr. Karel Komarek,
außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik in der Republik Österreich,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: