Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 29. März 2006 den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt den beiden Beschlüssen des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001, dessen Art. 1 Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 70 der Revisionsakte verfassungsändernd sind, jedoch nicht die mit diesen neu gefassten oder eingefügten Bestimmungen, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 29. März 2006 den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt den beiden Beschlüssen des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001, dessen Artikel eins, Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 70 der Revisionsakte verfassungsändernd sind, jedoch nicht die mit diesen neu gefassten oder eingefügten Bestimmungen, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.